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   OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00   

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https://dejure.org/2001,3616
OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 14 U 120/00 (https://dejure.org/2001,3616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auseinandersetzung ; Eheähnliche Gemeinschaft; Wohnungseigentum; Kaufvertrag; GbR

  • Judicialis

    BGB §§ 730 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 730 ff.
    Eheähnliche Gemeinschaft - Auseinandersetzung - Kaufvertrag über Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 11 O 407/99
  • OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1999, 1580, 1582; BGH MDR 1992, 679) geht der Senat davon aus, dass bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Erfordernis einer - auch stillschweigend vereinbarten - rechtsgeschäftlichen Begründung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft verzichtet werden kann und dem nichtehelichen Partner für seine Beiträge eine Auseinandersetzung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln gemäß den §§ 730 ff. BGB auch dann zugebilligt wird, wenn die nichtehelichen Partner kein ausdrückliches Gesellschaftsverhältnis begründet haben, sondern ein Grundstück nur in der Absicht gemeinsamer Erwirtschaftung erworben haben, das nach ihrer Vorstellung von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt werden, sondern ihnen auch gemeinsam gehören sollte.

    Daran hat der BGH später unter Hinweis darauf nicht mehr festgehalten, dass die formal-dingliche Zuordnung des Gegenstandes nach außen aus verschiedenen Gründen in den Hintergrund treten könne, so dass die Position des Alleineigentümers infolgedessen nicht in jedem Falle ein ausschlaggebendes Indiz gegen eine gemeinschaftliche Wertschöpfung sei (BGH MDR 1992, 679).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1999, 1580, 1582; BGH MDR 1992, 679) geht der Senat davon aus, dass bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Erfordernis einer - auch stillschweigend vereinbarten - rechtsgeschäftlichen Begründung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft verzichtet werden kann und dem nichtehelichen Partner für seine Beiträge eine Auseinandersetzung nach gesellschaftsrechtlichen Regeln gemäß den §§ 730 ff. BGB auch dann zugebilligt wird, wenn die nichtehelichen Partner kein ausdrückliches Gesellschaftsverhältnis begründet haben, sondern ein Grundstück nur in der Absicht gemeinsamer Erwirtschaftung erworben haben, das nach ihrer Vorstellung von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt werden, sondern ihnen auch gemeinsam gehören sollte.
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Die jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in einer Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, und ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (BGH NJW 1995, 188, 189 = MDR 1995, 53).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
    Der BGH hatte nämlich anfänglich angenommen, es spreche gegen die Absicht der Partner, einen gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, wenn der eine zwar Leistungen für den Erwerb erbringe, nur der andere aber Eigentümer werde (BGH FamRZ 1980, 664 = BGHZ 77, 55).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Nutzungsentschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch

    Beispielhaft hierfür sei die Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.1.2001, FamRZ 2002, 96 f., zitiert, die bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Auseinandersetzung auch bei gemeinschaftlichem Eigentum der Partner zur ideellen Hälfte für richtig hält.
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